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WeinZeit · Beuel

Allgemeine Geschäftsbedingungen

WeinZeit Beuel – BB-Weinzeit Beuel GmbH

Stand: 13. Oktober 2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gastronomischen Leistungen, Tischreservierungen, Gruppenbuchungen, Veranstaltungen und sonstigen vertraglichen Leistungen der WeinZeit Beuel, soweit sie wirksam in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen wurden.

(2) Vertragspartner ist:

BB-Weinzeit Beuel GmbH
Rheinaustraße 173

53225 Bonn

Deutschland

Vertreten durch die Geschäftsführer Achim Büsch und Patrick Bavink.

E-Mail: info@weinzeit-beuel.de

(3) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit einzelne Bestimmungen keine Unterscheidung vorsehen.

(4) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere schriftlich bestätigte Angebote, Veranstaltungsverträge und besondere Reservierungsbedingungen, haben Vorrang vor diesen AGB.

(5) Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 2 Gastronomische Leistungen

(1) Die WeinZeit Beuel bietet gastronomische Leistungen an, insbesondere den Ausschank von Weinen, Bieren, alkoholfreien Getränken und weiteren Getränkespezialitäten sowie die Zubereitung und Ausgabe von Speisen.

(2) Das jeweils verfügbare Angebot ergibt sich aus den aktuellen Speise- und Getränkekarten sowie gegebenenfalls gesonderten Tages- und Veranstaltungsangeboten.

(3) Die Darstellung von Speisen, Getränken und Preisen auf der Website stellt grundsätzlich kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Bewirtungsvertrags dar.

(4) Ein Vertrag über die Bewirtung kommt zustande, wenn eine Bestellung vom Betrieb angenommen wird.

(5) Einzelne Speisen, Getränke, Jahrgänge oder Produkte können aufgrund begrenzter Verfügbarkeit ausverkauft sein. Bereits zustande gekommene vertragliche Verpflichtungen bleiben hiervon unberührt.

§ 3 Preise und Bezahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung beziehungsweise die für eine verbindliche Buchung vereinbarten Preise.

(2) Gegenüber Verbrauchern ausgewiesene Endpreise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Die Bezahlung erfolgt mit den im Betrieb angebotenen Zahlungsmitteln.

(4) Für die Kassenführung und elektronische Zahlungsabwicklung verwendet die WeinZeit Beuel SumUp.

(5) Bei Kartenzahlungen gelten ergänzend die Bedingungen der beteiligten Zahlungsdienstleister, soweit diese für den jeweiligen Zahlungsvorgang einschlägig sind.

(6) Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach Erbringung der jeweiligen Leistung zur Zahlung fällig.

(7) Bei gesondert vereinbarten Veranstaltungen können individuelle Zahlungsfristen, Anzahlungen und Abrechnungsmodalitäten vereinbart werden.

§ 4 Tischreservierungen

(1) Tischreservierungen können über die von uns angebotenen Kontaktwege, insbesondere per E-Mail, angefragt werden. Zur betrieblichen Verwaltung der Reservierungen verwenden wir SumUp. Eine Online-Reservierung über ein auf unserer Website eingebundenes SumUp-System ist derzeit noch nicht aktiv.

(2) Eine Reservierung gilt als bestätigt, sobald eine entsprechende Bestätigung durch die WeinZeit Beuel oder das hierfür eingesetzte Reservierungssystem erfolgt.

(3) Reservierungen beziehen sich grundsätzlich auf die vereinbarte Personenzahl, das Datum und die Uhrzeit.

(4) Ein Anspruch auf einen bestimmten Tisch, Sitzplatz oder Innen- beziehungsweise Außenbereich besteht nur, wenn dies ausdrücklich verbindlich zugesagt wurde.

(5) Besondere Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können jedoch ohne ausdrückliche Bestätigung nicht garantiert werden.

(6) Änderungen der Personenzahl oder der Reservierungszeit sollen möglichst frühzeitig mitgeteilt werden. Wesentliche Änderungen bedürfen einer erneuten Bestätigung, soweit sie die Verfügbarkeit betreffen.

(7) Eine Tischreservierung ohne gesonderte Vereinbarung über ein festes Menü, einen Mindestumsatz oder eine kostenpflichtige Zusatzleistung begründet nicht automatisch eine entsprechende Zahlungspflicht.

§ 5 Stornierung gewöhnlicher Tischreservierungen

(1) Gäste werden gebeten, Reservierungen, die nicht wahrgenommen werden können, möglichst frühzeitig abzusagen.

(2) Gewöhnliche Tischreservierungen ohne gesondert vereinbarte kostenpflichtige Leistungen können grundsätzlich kostenfrei storniert werden.

(3) Eine pauschale Stornierungs- oder Nichterscheinensgebühr wird für solche gewöhnlichen Tischreservierungen nicht allein aufgrund dieser AGB erhoben.

(4) Etwaige gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Sie setzen das Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen voraus.

(5) Für besondere Reservierungsangebote, feste Menüs, größere Gruppen oder Veranstaltungen können gesonderte, vor Vertragsschluss ausdrücklich mitgeteilte und wirksam vereinbarte Stornierungsbedingungen gelten.

§ 6 Verspätungen und Nichterscheinen

(1) Gäste werden gebeten, die WeinZeit Beuel bei absehbaren Verspätungen möglichst frühzeitig zu informieren.

(2) Bei erheblichen Verspätungen ohne Mitteilung kann eine anderweitige Vergabe des Tisches in Betracht kommen, soweit dies unter Berücksichtigung der getroffenen Vereinbarungen und der Interessen beider Seiten zulässig ist.

(3) Ein Anspruch auf einen bestimmten Tisch besteht nach dessen zulässiger anderweitiger Vergabe nicht.

(4) Bereits individuell vereinbarte Leistungen, Anzahlungen oder Stornierungsregelungen bleiben nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung und der gesetzlichen Vorschriften zu beurteilen.

§ 7 Gruppenreservierungen

(1) Gruppenreservierungen können über das hierfür vorgesehene Anfrageformular oder andere angebotene Kontaktwege angefragt werden.

(2) Eine unverbindliche Anfrage begründet noch keinen Anspruch auf Durchführung der Gruppenreservierung.

(3) Eine verbindliche Gruppenbuchung kommt durch eine entsprechende Bestätigung beziehungsweise Annahme eines konkreten Angebots zustande.

(4) Bei größeren Gruppen können individuelle Vereinbarungen getroffen werden, insbesondere über:

  • Personenzahl
  • Datum und Uhrzeit
  • Reservierte Räumlichkeiten oder Bereiche
  • Speisen- und Getränkeauswahl
  • Menüs oder Pauschalen
  • Mindestumsätze
  • Anzahlungen
  • Stornierungsfristen
  • Besondere Leistungen

(5) Solche Bedingungen werden vor Abschluss der verbindlichen Buchung mitgeteilt und müssen wirksam vereinbart werden.

(6) Änderungen der vereinbarten Personenzahl können Auswirkungen auf den Leistungsumfang und den Preis haben, sofern dies individuell vereinbart wurde oder sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt.

§ 8 Private Feiern und Veranstaltungen

(1) Die WeinZeit Beuel kann Räumlichkeiten, Teilbereiche oder gastronomische Leistungen für private Feiern, Firmenveranstaltungen und andere Veranstaltungen anbieten.

(2) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das jeweils angenommene Angebot beziehungsweise der abgeschlossene Veranstaltungsvertrag.

(3) Individuelle Vereinbarungen können insbesondere folgende Punkte regeln:

  • Veranstaltungsdatum und Nutzungszeitraum
  • Anzahl der Gäste
  • Exklusive oder teilweise Nutzung von Räumlichkeiten
  • Speisen und Getränke
  • Pauschalen und Mindestumsätze
  • Personal- und Zusatzleistungen
  • Dekoration und technische Ausstattung
  • Zahlungsbedingungen
  • Stornierung und Terminänderungen

(4) Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden nur berechnet, wenn hierfür eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage besteht.

(5) Der Veranstalter hat uns wesentliche organisatorische Änderungen rechtzeitig mitzuteilen.

§ 9 Stornierung von Gruppenbuchungen und Veranstaltungen

(1) Für verbindlich gebuchte Veranstaltungen können individuell vereinbarte Stornierungsbedingungen gelten.

(2) Etwaige Stornierungspauschalen müssen vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt und wirksam vereinbart werden.

(3) Soweit eine pauschalierte Schadensersatzregelung vereinbart wird, darf diese den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen.

(4) Dem Kunden bleibt bei einer solchen Pauschalierung ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungsmöglichkeiten sind nach den gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen.

(6) Ohne wirksame besondere Stornierungsvereinbarung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(7) Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.

§ 10 Anzahlungen und Mindestumsätze

(1) Anzahlungen können für Veranstaltungen, exklusive Buchungen oder individuell vereinbarte gastronomische Leistungen verlangt werden, sofern sie vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurden.

(2) Höhe, Fälligkeit und Anrechnung einer Anzahlung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise Vertrag.

(3) Ein Mindestumsatz gilt nur, wenn dieser ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.

(4) Die Abrechnung und gegebenenfalls erforderliche Rückerstattung erfolgen nach den vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 Speisen, Allergene und Unverträglichkeiten

(1) Informationen zu Allergenen und kennzeichnungspflichtigen Zutaten werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bereitgestellt.

(2) Gäste mit Allergien, Unverträglichkeiten oder besonderen Ernährungsanforderungen werden gebeten, das Servicepersonal vor der Bestellung darauf hinzuweisen.

(3) Wir prüfen im Rahmen unserer betrieblichen Möglichkeiten, ob besondere Anforderungen berücksichtigt werden können.

(4) Eine vollständige Vermeidung von Kreuzkontaminationen kann nur zugesichert werden, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich bestätigt wurde.

(5) Gesetzliche Informations-, Sorgfalts- und Haftungspflichten bleiben unberührt.

§ 12 Jugendschutz und Alkoholausschank

(1) Die Abgabe alkoholischer Getränke erfolgt ausschließlich unter Beachtung des geltenden Jugendschutzgesetzes.

(2) Das Personal ist berechtigt, zur Alterskontrolle einen geeigneten amtlichen Lichtbildausweis zu verlangen.

(3) Eine Abgabe alkoholischer Getränke erfolgt nicht, wenn gesetzliche Verbote entgegenstehen.

(4) Die WeinZeit Beuel behält sich vor, den weiteren Ausschank von Alkohol im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu verweigern, insbesondere bei erkennbarer erheblicher Alkoholisierung oder Gefährdung anderer Personen.

§ 13 Hausrecht und Verhalten im Betrieb

(1) Gäste haben die berechtigten Anweisungen des Personals zu beachten, soweit diese der Sicherheit, dem ordnungsgemäßen Betrieb oder dem Schutz anderer Gäste dienen.

(2) Bei erheblichen Störungen, Bedrohungen, Belästigungen, Gewalt oder sonstigen schwerwiegenden Verstößen kann die WeinZeit Beuel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

(3) Gesetzliche Ansprüche auf Rückerstattung oder sonstige Rechte bleiben unberührt.

(4) Für schuldhaft verursachte Schäden haften die jeweiligen Verursacher nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 14 Gutscheine

(1) Soweit die WeinZeit Beuel Wertgutscheine anbietet, können diese im Rahmen der jeweils vereinbarten Bedingungen für angebotene Leistungen eingelöst werden.

(2) Bei entgeltlich erworbenen Wertgutscheinen gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen, soweit keine wirksame abweichende Regelung besteht.

(3) Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist grundsätzlich nicht vorgesehen, sofern kein gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung besteht.

(4) Bei Aktions- und Rabattgutscheinen gelten die jeweils vor Ausgabe transparent mitgeteilten Bedingungen.

(5) Gutscheine werden nicht automatisch personalisiert, sofern keine entsprechende Vereinbarung oder technische Ausgestaltung vorliegt.

§ 15 Änderungen des Angebots und höhere Gewalt

(1) Bei unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, beispielsweise behördlichen Maßnahmen, erheblichen technischen Störungen oder sonstigen außergewöhnlichen Umständen, können Anpassungen der betrieblichen Abläufe erforderlich werden.

(2) Bereits bestehende vertragliche Verpflichtungen werden hierdurch nicht automatisch aufgehoben.

(3) Können vereinbarte Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zu Unmöglichkeit, Leistungsstörungen, Rücktritt und Rückerstattung.

(4) Über wesentliche Änderungen bestätigter Reservierungen oder Veranstaltungen informieren wir die betroffenen Kunden, soweit uns dies möglich und zumutbar ist.

§ 16 Haftung

(1) Die WeinZeit Beuel haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die WeinZeit Beuel für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für sonstige Schäden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

(5) Für eingebrachte Gegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

§ 17 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

(2) Für Tischreservierungen, Kassenvorgänge und die Kundenverwaltung werden insbesondere Dienste von SumUp eingesetzt.

(3) Einzelheiten zur Datenverarbeitung, den eingesetzten Dienstleistern und den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.

Diese ist abrufbar unter:

https://www.weinzeit-beuel.de/datenschutz

§ 18 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

(1) Ob bei einem telefonisch oder online geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei Verträgen zur Lieferung von Speisen und Getränken sowie bei bestimmten termingebundenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kann das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein.

(3) Ein Ausschluss des Widerrufsrechts wird nicht pauschal für sämtliche Leistungen der WeinZeit Beuel behauptet.

(4) Soweit für eine konkrete Leistung ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, werden die hierfür erforderlichen Verbraucherinformationen und gegebenenfalls eine gesonderte Widerrufsbelehrung bereitgestellt.

(5) Vertraglich eingeräumte Stornierungsrechte bleiben von den gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht unberührt.

§ 19 Verbraucherstreitbeilegung

Die BB-Weinzeit Beuel GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 20 Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.

(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(3) Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann Bonn als Gerichtsstand vereinbart werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach den gesetzlichen Vorschriften. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.


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