WEINZEIT / WEINLEXIKON · Weinbegriffe

Was ist der Unterschied zwischen süßem, lieblichem, halbtrockenem und trockenem Wein?

Restzucker, Säure und die Geschmacksrichtungen süß, lieblich, halbtrocken und trocken mit redaktionell korrigierter Flaschenillustration.

Die Geschmacksangaben für Stillwein richten sich nach dem Restzuckergehalt, bei trocken und halbtrocken zusätzlich nach dem Gesamtsäuregehalt. Beide werden in Gramm je Liter (g/l) angegeben; die Säure wird als Weinsäure ausgedrückt. Die folgende Tabelle gilt nicht für Schaumwein.

Ein durchgegorener Most ergibt gewöhnlich einen trockenen Wein. Ein früher Gärstopp kann Restsüße erhalten; er ist ein vereinfachtes Herstellungsbeispiel, nicht die einzige Möglichkeit zur Einstellung der Restsüße.

Flaschenillustration mit korrigierten Stillwein-Zuckerregeln: trocken bis 4 oder säureabhängig 9 g/l; halbtrocken über der Trocken-Grenze bis 12 oder säureabhängig 18 g/l; lieblich bis 45 und süß ab 45 g/l
Beschriftungen mit Freigabe redaktionell korrigiert am 14.10.2026; Flaschenzeichnung unverändert. Fachhinweis: Die Zahlen sind Grenzwerte, keine allgemeinen Untergrenzen; die gezeichneten Füllbereiche ersetzen nicht die säureabhängigen Regeln. Für halbtrocken bis 18 g/l darf Zucker die Säure um höchstens 10 g/l übersteigen, für trocken bis 9 g/l um höchstens 2 g/l. Säure ist als Weinsäure ausgedrückt. Bei genau 45 g/l überschneiden sich lieblich und süß. Maßgeblich sind Tabelle und Beispiele unten.
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Restzuckergehalt und Geschmacksrichtung bei Stillwein

GeschmacksrichtungRegel nach EU-Recht
SüßMindestens 45 g/l Restzucker.
LieblichÜber den jeweils zutreffenden Halbtrocken-Grenzen und höchstens 45 g/l Restzucker.
HalbtrockenÜber den jeweils zutreffenden Trocken-Grenzen und bis 12 g/l Restzucker; bis 18 g/l, wenn der Restzuckergehalt den Gesamtsäuregehalt um höchstens 10 g/l übersteigt.
TrockenBis 4 g/l Restzucker; bis 9 g/l, wenn der Restzuckergehalt den Gesamtsäuregehalt um höchstens 2 g/l übersteigt.

Grenzfälle und Beispiele

Der EU-Wortlaut lässt bei exakt 45 g/l eine Überlappung von „lieblich“ und „süß“ zu. „Süß“ beginnt bei mindestens 45 g/l, nicht erst darüber. Hier hat der Rechtswortlaut Vorrang vor vereinfachten Übersichten.

Ein Wein mit 8 g/l Zucker und 6 g/l Säure ist trocken. 18 g/l Zucker und 8 g/l Säure erfüllen die Halbtrocken-Regel; 18 g/l Zucker und 7 g/l Säure nicht – dieser Wein ist lieblich. Ein Wein mit 10 g/l Zucker kann bereits halbtrocken sein.

Feinherb

Feinherb ist eine rechtlich nicht festgelegte Geschmacksbezeichnung ohne verbindliche Restzuckergrenze. Sie beschreibt meist Weine im halbtrockenen bis leicht lieblichen Geschmacksbereich.

Quellen und Prüfstand

Fachlicher Prüfstand: 14.10.2026. Jahreszahlen bei Flächenangaben bezeichnen das Berichtsjahr, nicht das Abrufjahr.