WEINZEIT / WEINLEXIKON · Weinbegriffe

Weinetikett

Freiwillige Angaben und Pflichtangaben bei Wein, einschließlich Zutaten, Nährwerten und einer redaktionell korrigierten Etikettenübersicht.

Unveränderte fotografierte Weinflaschen mit redaktionell korrigierter Übersicht freiwilliger und produktabhängiger Pflichtangaben, einschließlich Abfüller, Allergenen, Zutaten und Nährwerten
Übersichtsbeschriftungen mit Freigabe redaktionell korrigiert am 14.10.2026; Flaschenfotos und tatsächliche Flaschenetiketten unverändert. Fachhinweis: Die Verbindungslinien dienen nur der Orientierung und bestätigen nicht die Vollständigkeit der fotografierten Etiketten. Pflichtangaben gehören grundsätzlich in denselben Sichtbereich, mit gesetzlichen Ausnahmen, nicht zwingend auf das Hauptetikett. Die konkrete Produktkategorie und die Regeln nach Erzeugung sind maßgeblich. Keine rechtliche Freigabe einzelner Etiketten; Einzelheiten folgen unten.
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Freiwillige Angaben

  • Jahrgang
  • Geschmackslage
  • Trinktemperatur
  • Lagerbedingungen
  • Rebsorte
  • Weinort

Freiwillige Angaben dürfen nicht irreführend oder beschönigend sein.

Pflichtangaben und Sichtbereich

Die obligatorischen Angaben stehen grundsätzlich gemeinsam im selben Sichtbereich; gesetzliche Ausnahmen sind zu beachten. Ein Rücketikett ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen bestehen unter anderem für Partienummer, Importeur und – bei elektronischem Zutatenverzeichnis – Allergene. Die folgende Übersicht ist keine rechtliche Freigabe eines einzelnen Flaschenetiketts; die konkrete Produktkategorie und ihre Vorschriften sind maßgeblich.

Pflichtangaben – abhängig von Produktkategorie und geltender Regelung

  • Herkunftsangabe und gegebenenfalls geschützte geografische Angabe oder geschützte Ursprungsbezeichnung
  • Erzeugniskategorie (z. B. Wein oder Perlwein) bzw. gesetzlich zulässige Kennzeichnung
  • Qualitäts- oder Prädikatsangabe, soweit vorgeschrieben
  • Vorhandener Alkoholgehalt
  • Name und Anschrift des Abfüllers bzw. zulässige Ersatzangaben; der Abfüller ist nicht zwingend der Winzer
  • Erforderliche Allergenangaben, etwa für Sulfite sowie gegebenenfalls Ei- oder Milcherzeugnisse nach den einschlägigen Allergenregeln; kein pauschaler Hinweis auf jedes eiweißhaltige Schönungsmittel
  • Amtliche Prüfnummer bei Qualitäts- und Prädikatswein sowie prüfpflichtigen weiteren Kategorien; nicht pauschal bei jedem Sekt
  • Nennfüllmenge
  • Loskennzeichnung
  • Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration für Weine, die den seit 8. Dezember 2023 geltenden Regeln unterliegen

Zutaten und Nährwerte seit 8. Dezember 2023

Für Weine, die den seit 8. Dezember 2023 geltenden Regeln unterliegen, sind auch Zutaten und Nährwerte anzugeben. Zuvor erzeugte Weine können bis zur Erschöpfung der Bestände ausgenommen bleiben. Entscheidend ist die Erzeugung, nicht allein das Etikettierdatum.

Zutatenverzeichnis und vollständige Nährwertdeklaration dürfen unter den gesetzlichen Voraussetzungen elektronisch, etwa über einen QR-Code, bereitgestellt werden. Brennwert und erforderliche Allergenangaben bleiben auf dem physischen Etikett.

Die letzten beiden Ziffern der amtlichen Prüfnummer geben das Jahr der Prüfung an.

Quellen und Prüfstand

Fachlicher Prüfstand: 14.10.2026. Jahreszahlen bei Flächenangaben bezeichnen das Berichtsjahr, nicht das Abrufjahr.