WEINZEIT / WEINLEXIKON · Weinbegriffe

Weinqualitätsklassen in Deutschland

Deutscher Wein, Landwein, Qualitäts- und Prädikatswein: Herkunft, Mostgewicht und die Herkunftspyramide ab Weinjahrgang 2026.

Redaktionell korrigierte vereinfachte Übersicht der Weinarten: Deutscher Wein, Deutscher Landwein (g.g.A.), Qualitätswein und Prädikatswein (jeweils g.U.); keine Herkunftspyramide ab 2026
Beschriftungen mit Freigabe redaktionell korrigiert am 14.10.2026; ursprüngliche Pyramidenform erhalten. Fachhinweis: Die Grafik ist eine vereinfachte Übersicht der Weinarten, keine Herkunftspyramide ab Weinjahrgang 2026 und keine Garantie für sensorische Qualität. Landwein trägt eine g.g.A., Qualitäts- und Prädikatswein eine g.U. Die eigenständigen Herkunftsstufen werden unten erläutert.

1. Deutscher Wein

Deutscher Wein ohne geschützte geografische Angabe oder geschützte Ursprungsbezeichnung; „Tafelwein“ ist eine frühere Bezeichnung.

  • Keine besondere Qualitätsprüfung
  • Verschiedene deutsche Lagen, Rebsorten und Jahrgänge können verschnitten werden.

2. Landwein (g.g.A.)

Landwein trägt eine geschützte geografische Angabe. Mindestens 85 % der verwendeten Trauben stammen aus dem genannten Landweingebiet; die übrigen Anteile dürfen nur aus anderen Landweingebieten stammen. Eine Anreicherung ist nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bedingungen zulässig.

3. Qualitätswein (g.U.)

  • Die Trauben stammen vollständig aus einem der 13 bestimmten Anbaugebiete.
  • Amtliche Qualitätsweinprüfung und Prüfnummer erforderlich.
  • Die Anforderungen an das Mindestmostgewicht richten sich unter anderem nach Anbaugebiet und Rebsorte; eine pauschale bundesweite Grenzwertliste ist nicht ausreichend.
  • Gesamtalkohol umfasst vorhandenen und potenziellen Alkohol und ist nicht mit dem vorhandenen Alkoholgehalt auf dem Etikett gleichzusetzen.

4. Prädikatswein (g.U.)

Prädikatswein stammt ebenfalls vollständig aus einem der 13 bestimmten Anbaugebiete und benötigt die amtliche Qualitätsweinprüfung.

Für jedes Prädikat gilt ein Mindestmostgewicht, das vom Anbaugebiet und der Rebsorte abhängt. Die Werte sind deshalb nicht bundesweit einheitlich. Eine Anreicherung zur Erhöhung des Alkoholgehalts ist bei Prädikatswein nicht erlaubt. Mostgewicht und Prädikat legen die spätere Weinsüße nicht allein fest.

Kabinett

Typisch feine, leichte Weine aus reifen Trauben; keine Anreicherung erlaubt. Das Mindestmostgewicht ist gebiets- und rebsortenabhängig.

Spätlese

Weine aus vollreifen, später geernteten Trauben; oft mit feiner Frucht. Das Mindestmostgewicht ist gebiets- und rebsortenabhängig.

Auslese

Weine aus vollreifen Trauben, unreife Beeren werden ausgesondert. Das Mindestmostgewicht ist gebiets- und rebsortenabhängig.

Beerenauslese

Weine aus überreifen oder edelfaulen, ausgewählten Beeren; typischerweise süß. Hoher Mostzucker bedeutet nicht zwangsläufig hohen tatsächlich vorhandenen Alkohol. Das Mindestmostgewicht ist gebiets- und rebsortenabhängig.

Trockenbeerenauslese

Aus rosinenartig eingeschrumpften, edelfaulen Beeren; typischerweise süß und oft lange lagerfähig. Das Mindestmostgewicht ist gebiets- und rebsortenabhängig.

Eiswein

Die Trauben werden bei −7 °C oder kälter gelesen und gefroren gekeltert. Es gelten dieselben Mindestmostgewichte wie für Beerenauslese; nach DWI liegen sie je nach Gebiet bei 110–128 °Oechsle.

Der Oechsle-Wert

Grad Oechsle bezeichnet das Mostgewicht, also die Dichte des Mostes im Vergleich zu Wasser bei 20 °C. Sie hängt vor allem vom Zuckergehalt ab und gibt Hinweise auf Reife und möglichen Alkoholgehalt. Das Mostgewicht allein bestimmt weder die spätere Weinsüße noch die gesamte Weinqualität. Die regionalen Mindestwerte sind keine abgeschlossenen Wertebereiche für fertige Weine.

Herkunftspyramide ab Weinjahrgang 2026

Für Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung gilt die Herkunftsabstufung: Anbaugebiet → Region → Ort → Einzellage. Nach DWI werden die neuen Kennzeichnungsregeln ab dem Weinjahrgang 2026 verbindlich. Die Prädikate bleiben daneben bestehen; ältere Flaschen werden dadurch nicht rückwirkend umbenannt.

Quellen und Prüfstand

Fachlicher Prüfstand: 14.10.2026. Jahreszahlen bei Flächenangaben bezeichnen das Berichtsjahr, nicht das Abrufjahr.